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Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg

Fachbeiträge
Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg

Die Europäische Union, USA und andere Staaten haben mit weitreichenden Sanktionen auf die russischen Militärangriffe auf die Ukraine reagiert. Die dynamische Entwicklung erfordert von Unternehmen ein stetes Monitoring der aktuellen Situation. Welche Sanktionen gilt es im Russlandgeschäft zu beachten, welche indirekten Folgen sind zu erwarten und was ist konkret zu tun?

In mehreren Sanktionspaketen hat die Europäische Unionen bestehende Sanktionen gegen Russland seit dem 23. Februar 2022 bedeutend verschärft und erweitert. Unter anderem greifen folgende Maßnahmen:

  • Personenbezogene Sanktionen gegen eine große Zahl politischer und militärischer Akteure, Geschäftsleute und bestimmte Einrichtungen und Organisationen (Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung von Geldern und Reiseverbote). Gelistete Personen dürfen weder direkt noch indirekt unterstützt werden.
  • Gebietsbezogene Sanktionen mit weitreichenden Importverboten aus den von der ukrainischen Regierung nicht kontrollierten Regionen Donezk und Luhansk
  • Warenbezogene Sanktionen mit strengen Exportverboten vor allem für sog. Dual Use-Güter sowie für Güter, die Russland militärisch oder technologisch stärken könnten (Ausnahmeregelungen für Altverträge)
  • Finanzbezogene Sanktionen, um den Zugang Russlands zu den wichtigsten Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen zu beschränken (Handels- und Kreditverbote, Verbot öffentlicher Finanzhilfe, Sanktionen gegen die russische Zentralbank, Ausschluss russischer Banken aus dem Bankenzahlungsnetzwerk SWIFT)

Die EU-Verordnungen enthalten umfangreiche Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter und Technologien zur Verwendung in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen. Auch Dienstleistungen in diesen Wirtschaftszweigen sowie tourismusbezogene Aktivitäten sind von den Verboten umfasst.

Weitere Sanktionen der EU mit wesentlich weitreichenderen Folgen für die deutsche und europäische Wirtschaft sind in Kürze zu erwarten. Welche Form diese Sanktionen konkret annehmen, ist bislang nicht absehbar.

Auch die USA und Großbritannien haben mit vergleichbaren weitreichenden Sanktionen reagiert. Diese zusätzlichen Regeln können indirekt auch für europäische Unternehmen gelten. Sogar die Schweiz hat ihre Neutralität aufgegeben und die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen.

 

Was müssen Unternehmen tun?

Die Sanktionen werden sich direkt und indirekt ganz erheblich auf die Geschäftstätigkeit deutscher und europäischer Unternehmen auswirken. Unternehmen mit Geschäftspartnern in Russland sollten prüfen, ob beteiligte Personen oder ausgetauschte Leistungen und Waren von den Sanktionen umfasst sind und ob überhaupt weiterhin Zahlungen getätigt werden können. Die Abwicklung bestehender Verträge kann zeitkritisch sein. Neuverträge bedürfen einer ganz besonderen Prüfung und Gestaltung. Unternehmen, die beispielsweise über ihre Lieferkette nur mittelbar mit Geschäftspartnern in Russland oder in den Krisengebieten verbunden sind, sollten ebenfalls möglichst frühzeitig kritische Lieferengpässe analysieren und alternative Beschaffungsmöglichkeiten prüfen.

 

Koordination im Unternehmen

Unternehmen mit umfangreichen Geschäftsbeziehungen nach Russland sollten die Entwicklung durch eine dafür verantwortliche Task Force engmaschig verfolgen. Insbesondere bei substantiellem Geschäft mit den betroffenen Regionen sollten die Bereiche Recht, Compliance, Key Account Management und Öffentlichkeitsarbeit beteiligt werden. Eine enge Anbindung an die Unternehmensleitung wird dringend empfohlen. Einige Unternehmen haben bereits entsprechende Arbeitsgruppen gegründet, eine Aufteilung der Zuständigkeiten kann je nach Betroffenheit ratsam sein.

 

Monitoring

Jedes Unternehmen mit Geschäft in Russland oder der Ukraine sollte dringend ein enges Monitoring der rechtlichen Entwicklungen aufsetzen. Die rechtlichen Grundlagen werden sich in der nächsten Zeit weiter verändern, und die Reaktionszeiten dürften kurz sein. Dafür sollte im ersten Schritt evaluiert werden, in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb von Sanktionen betroffen ist oder sein könnte, vor allem durch eine Aufstellung der geschäftlichen Aktivitäten nach Regionen.

 

Screening der Sanktionen

Eine Überprüfung der Geschäftspartner sollte durch ein sogenanntes Sanctions Screening erfolgen. Die Sanctions List kann gesetzgebungstechnisch sehr leicht erweitert werden, daher ist der Aktualität und den Grundlagen des Screenings eine besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken.

Hilfreich für das Screening der eigenen Geschäftspartner sind unter anderem die online durchsuchbare Finanzsanktionsliste der EU und die „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ (SDN) der USA. Im Falle einer inhaltlichen oder personellen Erweiterung der Sanktionen muss das Screening kontinuierlich aktuell gehalten werden.

Ein Verstoß gegen die Handelsbeschränkungen sollte in jedem Fall vermieden werden, Unternehmen müssen hier bei ihrem weiteren Geschäftsbetrieb mit russischen Geschäftspartnern größte Vorsicht walten lassen. Bei Verstößen drohen dem Unternehmen und auch den Verantwortlichen persönlich empfindliche Strafen.

Ist ein Verstoß gegen die Sanktionspakete durch das eigene Unternehmen ausgeschlossen, da entsprechende Maßnahmen im Unternehmen erfolgreich implementiert wurden, bleiben auch im weiteren Geschäftsbetrieb Fragen offen.

Kommt es aufgrund der Situation in der Ukraine oder der Sanktionen gegen Russland zu Engpässen in der Produktion oder sonstigen Lieferschwierigkeiten, können auch alle anderen Kundenbeziehungen indirekt betroffen sein. Hier sollte die Vertragsbeziehung auf mögliche Sonderkündigungsrechte geprüft werden, zudem können Fälle höherer Gewalt vorliegen. Ob ein Unternehmen deshalb möglicherweise trotz Lieferschwierigkeiten nicht für die verspätete oder ausbleibende Erfüllung des Vertrags haften muss, muss im Einzelfall geprüft werden.

Über die Entwicklung und anderweitige rechtliche Folgen werden wir Sie weiterhin informieren, dies ersetzt aber selbstverständlich nicht das eigenverantwortliche Screening und die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Bei Fragen wenden Sie sich an ukraine_taskforce@menoldbezler.de

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