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Unterschiedliche geo- und wirtschaftspolitische Interessen sowie vermehrte globale Spannungen zwischen einzelnen Staaten und Interessengemeinschaften führen zu verschärften nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Das zeigt sich gerade im Außenwirtschaftsrecht, das seit mehreren Jahren einer erheblichen Dynamik unterliegt und für global agierende Unternehmen immer wichtiger wird. Spezialisierte Anwälte beraten Unternehmen und Unternehmer im Zusammenhang mit sämtlichen außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Als multidisziplinäre Kanzlei erarbeiten wir dabei ganzheitliche und zugleich praxisorientierte Lösungen.

Außenwirtschaftsrecht

Unterschiedliche geo- und wirtschaftspolitische Interessen sowie vermehrte globale Spannungen zwischen einzelnen Staaten und Interessengemeinschaften führen zu verschärften nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Das zeigt sich gerade im Außenwirtschaftsrecht, das seit mehreren Jahren einer erheblichen Dynamik unterliegt und für global agierende Unternehmen immer wichtiger wird. Spezialisierte Anwälte beraten Unternehmen und Unternehmer im Zusammenhang mit sämtlichen außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Als multidisziplinäre Kanzlei erarbeiten wir dabei ganzheitliche und zugleich praxisorientierte Lösungen.

Exportkontrolle, Embargos und Finanzsanktionen

Für bestimmte Güter, Technologien und Dienstleistungen gelten aus sicherheitspolitischen Überlegungen Ausfuhrbeschränkungen. Diese Ausfuhrbeschränkungen führen regelmäßig zu Genehmigungserfordernissen, können aber auch vollständige Verbote nach sich ziehen. Von den Ausfuhrbeschränkungen sind beispielsweise Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-Use-Güter) erfasst. Darüber hinaus existieren Embargo- und Sanktionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Ländern (z.B. Russland, Belarus und Iran), die ebenfalls Ausfuhrverbote und Ausfuhrbeschränkungen zur Folge haben. Neben diesen Beschränkungen, die sich vor allem auf Güter, Technologien und Dienstleistungen beziehen, werden auch Finanzsanktionen erlassen, die sich gezielt gegen einzelnen Personen, Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsakteure richten.

Wir beraten Unternehmen im Zusammenhang mit allen exportkontrollrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu Genehmigungserfordernissen, Ausfuhrverboten sowie den aktuell geltenden Embargo- und Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland, Belarus und dem Iran. Zudem begleiten wir Unternehmen bei vertraglichen Gestaltungen und Vertragsverhandlungen aus exportkontrollrechtlicher Sicht. Soweit notwendig unterstützen wir auch in der Kommunikation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erstellen maßgeschneiderte Unternehmensrichtlinien und Merkblätter.

 

Investitionskontrolle und Prüfung von Unternehmenserwerben

Zahlreiche strategische Unternehmensübernahmen durch chinesische Investoren haben die Anzahl der durchgeführten Investitionskontrollverfahren signifikant steigen lassen. Auch die Investitionskontrolle selbst ist in den letzten Jahren wiederholt und drastisch verschärft worden. Mit der sektorübergreifenden und der sektorspezifischen Investitionskontrolle existieren zwei unterschiedliche Kontrollverfahren, die bei jeder internationalen Transaktion beachtet werden sollten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kontrollmechanismus branchenunabhängig gilt. Bei Unternehmenserwerben übernehmen wir die rechtliche Prüfung und Analyse, ob das Zielunternehmen als besonders sensibel eingestuft wird, welche Schwellenwerte Anwendung finden, ob Meldepflichten bestehen und ob eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt werden sollte.

 

Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr

Das Außenwirtschaftsrecht enthält eine Vielzahl an Meldepflichten für Unternehmensbeteiligungen und Zahlungsvorgänge mit Auslandsbezug, die regelmäßig gegenüber der Deutschen Bundesbank erfüllt werden müssen. Zu beachten sind insbesondere die Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr wie beispielsweise die Z4-Meldung, die K3-Meldung und die K4-Meldung. Wir analysieren, welche Meldepflichten für Ihr Unternehmen bestehen, schulen verantwortliche Mitarbeiter, entwerfen maßgeschneiderte Unternehmensrichtlinien und Merkblätter und helfen bei der Optimierung der internen Meldeprozesse.

Hier finden Sie unser Fact Sheet zu Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr

 

Vertragliche Gestaltungen im Außenwirtschaftsrecht

Im Rahmen internationalen Lieferbeziehungen ist es essentiell, dass vertragliche Vereinbarungen auch außenwirtschaftsrechtliche Risiken berücksichtigen. So können Verstöße gegen Embargo- und Sanktionsmaßnahmen auch mittelbar begangen werden, indem ausländische Geschäftspartner die von einem deutschen Unternehmen erworbenen Güter in sanktionierte Länder weiterliefern. Um diese Risiken einzudämmen und eigenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, bieten sich vertragliche Gestaltungen an. Hierzu überprüfen wir die vertraglichen Vereinbarungen unserer Mandanten und unterstützen bei der Analyse der Lieferbeziehungen auf etwaige Risiken. Darüber hinaus bieten wir Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für deren Vertragswerke und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) an, um außenwirtschaftsrechtlichen Standards zu genügen.

 

Behördliche Verfahren bei Verstößen

Wird gegen außenwirtschaftsrechtliche Regelungen verstoßen, drohen Sanktionen. Das können beispielsweise empfindliche Geldbußen, aber auch Freiheitsstrafen sein. In diesen Fällen stehen wir Mandanten bei der Aufarbeitung der Verstöße und einer damit verbundenen Risikoanalyse zur Verfügung. Soweit rechtlich zugelassen, unterstützen wir bei der Offenlegung von Verstößen durch Selbstanzeige, um drohende Sanktionen abzuwenden.

 

Compliance-Maßnahmen

Um Fehler zu vermeiden und das Risiko von Verstößen zu verringern, sollte die Einhaltung aller relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben in den Compliance-Prozess eines Unternehmens eingebunden sein. Wir analysieren deshalb gemeinsam mit unseren Mandanten bestehende Risiken und begleiten bei der Prüfung, Überarbeitung sowie Entwicklung von geeigneten Compliance-Systemen in allen vorbezeichneten Bereichen.

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