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Neues zur Breitbandförderung

Öffentliche Hand
Neues zur Breitbandförderung

Der am 17. Oktober 2022 verhängte Antragstopp beendete die bisherige Förderrichtlinie des Breitbandförderprogramms des Bundes.

Zum 3. April 2023 ist nun die „Gigabitförderung 2.0“ gestartet. Das Wichtigste in Kürze:

In der neuen Gigabitförderung 2.0 wurde für jedes Bundesland eine jährliche Fördermittelobergrenze festgelegt. Alle Förderanträge werden nun anhand eines Kriterienkataloges zur Bestimmung der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil sog. weißer Flecken aufweisen. Zugleich werden Gebiete gefördert, bei denen der privatwirtschaftliche Netzausbau bereits abgeschlossen ist, danach jedoch Restgebiete verbleiben, für die auch langfristig keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive besteht. Ausbauprojekte, welche hiernach eine besonders hohe Punktzahl erzielt haben, können jederzeit als sog. „fast lane“-Projekte beantragt werden.

Für alle anderen Projekte besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen von zeitlich begrenzten Förderaufrufen, welche zweimal jährlich stattfinden sollen.

Förderanträge, die innerhalb der Länderobergrenzen nicht mehr bewilligt werden können, erhalten eine weitere Chance im Rahmen eines weiteren Bundesrankings aus nicht abgerufenen Mitteln der Länder.  

Zentrale Voraussetzung für eine Förderung bleibt weiterhin die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens, in dem sich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau abzeichnet. Nun kann aber im Markterkundungsverfahren ein Telekommunikationsunternehmen seine Ausbaumeldung vom Erreichen einer geschäftsüblichen Vorvermarktungsquote (von in der Regel bis zu 40 Prozent) abhängig machen. Zudem muss die Kommune für das potenzielle Fördergebiet einen Branchendialog mit der örtlichen Telekommunikationswirtschaft zur möglichst genauen Ermittlung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials durchführen.

In Deutschland besteht weiterhin großer Bedarf für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes. Dass der Bund diesen Ausbau mit der Gigabitförderung 2.0 weiterhin unterstützt, ist zu begrüßen. Die Praxis wird zeigen, ob die modifizierten Fördervorgaben den gewünschten passgenauen Ausbau förderfähiger Gebiete und die bessere Verzahnung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau ermöglichen können.

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