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Die Volksrepublik China ist dem Haager Übereinkommen beigetreten

Die Volksrepublik China ist dem Haager Übereinkommen beigetreten

Der Geschäftsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik (VR) China wird einfacher. Denn die VR China ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Das betrifft sowohl den Nachweis der Echtheit von Urkunden aus der VR China als auch umgekehrt die Anerkennung deutscher Urkunden in der VR China. Das bisherige zeit- und kostenintensive Legalisationsverfahren wird ab 7. November 2023 durch das Apostille-Verfahren abgelöst.

Die VR China war die einzige große Wirtschaftsmacht, die das Haager Übereinkommen noch nicht ratifiziert hatte. Um die Echtheit einer deutschen Urkunde nachzuweisen, müssen deutsche Investoren die Urkunde derzeit noch vom jeweiligen Landgerichtspräsidenten vorbeglaubigen, vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten endbeglaubigen und die Echtheit der Urkunde schlussendlich von der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat bestätigen lassen.

Nach dem neuen Verfahren müssen deutsche Urkunden zur Verwendung in der VR China ab November nur noch vom jeweiligen Landgerichtspräsidenten nach vorgegebenem Muster apostilliert werden. Dadurch ist keine Beteiligung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten oder von Konsularbeamten der VR China mehr erforderlich. Aufgrund dieser Vereinfachung kann eine Apostille meist innerhalb weniger Tage erteilt werden.

Auch im umgekehrten Fall ist für Urkunden aus der VR China, die in Deutschland verwendet werden sollen, keine Beteiligung des deutschen Konsulats mehr erforderlich. Es genügt eine Apostille, die vom Außenministerium der VR China bzw. dessen nachgeordneten Behörden erteilt wird.
 

Fazit

Ab 7. November 2023 wird der Nachweis der Echtheit von Urkunden in all den Fällen erheblich vereinfacht und beschleunigt, bei denen im Rechtsverkehr mit der VR China öffentlich beglaubigte Urkunden benötigt werden. Das betrifft beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, Unternehmenstransaktionen oder das Führen von Rechtsstreitigkeiten.

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