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Bei Kapitalmarkttransaktionen und der Beratung börsennotierter Unternehmen sind fachübergreifende, umfassende Lösungen gefragt. Oft sind die Projekte unter engen Zeitvorgaben zuverlässig umzusetzen. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei unsere gesellschaftsrechtliche Expertise, insbesondere im Aktien- und Umwandlungsrecht, die wir mit den kapitalmarktrechtlichen Bezügen zu ganzheitlichen Lösungen verbinden. Wir verfügen über das Know-how, die entscheidenden rechtlichen Risiken effizient zu identifizieren und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Bei der Gestaltung von Wertpapierprospekten gehört es zu unseren Stärken, die prospektrelevanten Informationen gezielt herauszuarbeiten sowie präzise und verständlich zu formulieren.

Kapitalmarkttransaktionen und Beratung börsennotierter Unternehmen

Bei Kapitalmarkttransaktionen und der Beratung börsennotierter Unternehmen sind fachübergreifende, umfassende Lösungen gefragt. Oft sind die Projekte unter engen Zeitvorgaben zuverlässig umzusetzen. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei unsere gesellschaftsrechtliche Expertise, insbesondere im Aktien- und Umwandlungsrecht, die wir mit den kapitalmarktrechtlichen Bezügen zu ganzheitlichen Lösungen verbinden. Wir verfügen über das Know-how, die entscheidenden rechtlichen Risiken effizient zu identifizieren und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Bei der Gestaltung von Wertpapierprospekten gehört es zu unseren Stärken, die prospektrelevanten Informationen gezielt herauszuarbeiten sowie präzise und verständlich zu formulieren.

Unternehmen, ihre Organmitglieder und ihre Gesellschafter sowie Banken wenden sich an uns bei:

  • Börsengängen in den regulierten Markt und den Freiverkehr,
  • Segmentwechsel,
  • Kapitalerhöhungen aller Art (einschließlich Due Diligence und Erstellung von Wertpapierprospekten),
  • der Erfüllung der Zulassungsfolgepfichten, der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Abgabe der Entsprechenserklärung,
  • kapitalmarktrechtlichen Meldungen und Veröffentlichungen z.B. Stimmrechtsmitteilungen, Eigengeschäften von Führungskräften,
  • der Emission von Unternehmensanleihen,
  • Squeeze-out,
  • dem Erwerb eigener Aktien,
  • Spruchverfahren, Anfechtungsklagen, Freigabeverfahren,
  • öffentlichen Übernahmeangeboten sowie deren Vermeidung,
  • der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen,
  • der Gestaltung von Vorstandsvergütungssystemen.
Aktuelles
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