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Bußgeldbewehrte Zahlungsmeldungen im Profisport

Fachbeiträge
Bußgeldbewehrte Zahlungsmeldungen im Profisport

Das Außenwirtschaftsrecht enthält eine Vielzahl an Meldepflichten, die vor allem für Unternehmen relevant sind, die im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr agieren. Auch im Profisport können diese Meldepflichten greifen. Wichtig ist hier vor allem die sogenannte Z4-Meldung, die etwa für die Fußballklubs der Fußball-Bundesliga gilt. Wird gegen eine solche Meldepflicht verstoßen, drohen empfindliche Sanktionen.

 

Meldepflicht für Zahlungen im Profisport

Die Meldepflichten der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind für die Deutsche Bundesbank, die Bundesregierung und für Wirtschaftsverbände zu statistischen Zwecken von großem Interesse. Sie werden deshalb durch die zuständigen Behörden konsequent kontrolliert.

Grundsätzlich unterliegen sämtliche Zahlungen zwischen Inländern und Ausländern der Z4-Meldepflicht. Die Zahlungen sind monatlich vom Inländer an die Deutsche Bundesbank zu melden. Als meldepflichtige Inländer gelten neben Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) auch Vereine mit Sitz in Deutschland. Da viele Bundesligisten in den genannten Rechtsformen organisiert sind, unterliegen auch sie grundsätzlich den außenwirtschaftsrechtlichen Meldepflichten.

Dabei sind unter anderem die folgenden Meldekonstellationen im Profisport denkbar:

  • Spielerverpflichtungen: Ein deutscher Bundesligist verpflichtet einen Mittelfeldspieler von einem Fußballclub aus der italienischen Serie A und bezahlt eine fiktive Ablösesumme in Höhe von 4 Mio. Euro. Aufgrund des grenzüberschreitenden Zahlungsvorgangs unterliegt der deutsche Bundesligist einer Meldepflicht. Dies liegt daran, dass die Bundesbank entsprechende Ablösesummen als den Kauf von sonstigen Rechten
  • Spielerverkäufe: Ein Fußballclub aus der englischen Premier League verpflichtet einen Innenverteidiger von einem deutschen Bundesligisten und zahlt eine fiktive Ablösesumme in Höhe von 7,5 Mio. Euro. In diesem Fall unterliegt der deutsche Bundesligist ebenfalls einer Meldepflicht. Dies liegt daran, dass der erzielte Transfererlös aus dem Verkauf von sonstigen Rechten
  • Spielervermittlung: Bei Zahlungen an ausländische Spielerberater kann ebenfalls eine Meldepflicht greifen, da entsprechende Vermittlungstätigkeiten als unternehmensbezogene Dienstleistungen eingeordnet werden können.
  • Werbung: Ein Profisportclub bezahlt für Marktforschung oder die Konzeption, Erstellung und Platzierung von Werbung eine ausländische Werbeagentur. Dann dürfte auch hier eine Z4-Meldepflicht näher zu prüfen sein.
  • Mitgliedsbeiträge: Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Profisportclubs selbst Mitgliedsbeiträge an Verbände oder auch Wirtschafts- und Fachorganisationen leisten, die im Ausland sitzen. Auch in diesen Konstellationen ist eine Meldepflicht denkbar.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich Zahlungen bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Einzelfall. Spezielle Ausnahmen existieren darüber hinaus für die Ein- und Ausfuhr sowie die Verbringung von Waren und im Zusammenhang mit bestimmten kurzfristigen Kreditgeschäften.

 

Bußgeldfreiheit durch Selbstanzeige

Empfindliche Geldbußen bei Verstößen können notfalls durch eine Selbstanzeige vermieden werden. Bußgeldfreiheit ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Vorliegen eines fahrlässigen Verstoßes;
  • Entdeckung des Verstoßes im Wege der Eigenkontrolle;
  • Freiwilligkeit der Selbstanzeige;
  • Ausarbeitung angemessener Maßnahmen zur Verhinderung gleicher Verstöße.

 

Fehlerquellen und Fehlervermeidung

In der Praxis erfolgen Verstöße gegen die Meldepflichten häufig aufgrund fehlender Richtlinien oder Merkblätter, aus denen sich auch eher fernliegende Meldekonstellationen ergeben. Die Folge sind unterlassende Meldungen, Fehlmeldungen oder Doppelmeldungen – in jedem Fall also ein bußgeldbewehrter Verstoß.

Wir analysieren für Sie, welche Meldepflichten für Ihre Institution bestehen, schulen verantwortliche Mitarbeiter und helfen bei der Optimierung Ihrer internen Meldeprozesse. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Bußgeldern durch eine Selbstanzeige und unserer Expertise in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

 

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