Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

Zur Unwirksamkeit einer Klausel über das automatische Ende einer D&O-Versicherung im Falle der Insolvenz

Presse Artikel

Der Betrieb

Zur Unwirksamkeit einer Klausel über das automatische Ende einer D&O-Versicherung im Falle der Insolvenz

In seinem Urteil vom 18.12.2024 (Az. IV ZR 151/23) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung zur Auslegung von Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von D&O-Versicherungen getroffen. Gegenstand war die Regelung zum automatischen Ende des Versicherungsvertrags mit Ablauf der Versicherungsperiode, in der ein Insolvenzantrag gestellt wurde – und das ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 11 Abs. 1 und 3 VVG. Zudem ging es um die Auslegung der Nachmeldefrist in solchen Fällen.

Der BGH erklärte die Klausel über das automatische Ende der D&O-Versicherung für unwirksam. Sie benachteilige Versicherungsnehmer unangemessen und sei mit dem Grundgedanken des VVG nicht vereinbar. Auch die vorgesehene Einschränkung der Nachmeldefrist im Insolvenzfall sei nicht haltbar. Die Entscheidung stärkt somit den D&O-Versicherungsschutz bei Insolvenz und sorgt für Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf § 15b Abs. 4 InsO.

Dr. Roland Haberstroh beleuchtet in seinem Gastbeitrag im Fachmagazin Der Betrieb die wesentlichen Aspekte der Entscheidung, deren Einordnung in die bisherige Rechtsprechung sowie praktische Implikationen für Versicherungsnehmer und Insolvenzverwalter.

Zum gesamten Beitrag

Zurück