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Vermögensschutz mit Langzeitwirkung – Was Familienstiftungen auszeichnet
Stiftungen werden meist mit gemeinnütziger Tätigkeit verbunden. Dabei bieten sie gerade für Unternehmer auch interessante Möglichkeiten, die Familie dauerhaft zu versorgen und gleichzeitig das Familienvermögen zu erhalten.
Eine Stiftung hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Sie ist eine Vermögensmasse mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Vermögen gehört quasi sich selbst. Errichtet wird die Stiftung durch einen Stifter, der ihre Satzung und ihren Zweck festlegt und sie mit Vermögen ausstattet. Dies kann zu Lebzeiten des Stifters erfolgen oder auch erst mit seinem Tod aufgrund letztwilliger Verfügung. Zulässig ist nahezu jeder Stiftungszweck, der das Gemeinwohl nicht gefährdet. Neben gemeinnützigen Zwecken – etwa die Hilfe für Bedürftige oder die Förderung von Kunst oder Forschung – sind auch privatnützige Zwecke zur Begünstigung einzelner Personen („Destinatäre“) möglich.
- An Stiftungszweck gebunden
- Vermögen erhalten
- Unternehmensverbundene Familienstiftung
- Weitere Stiftungsformen