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Unternehmensnachfolge und Vermögen

Eine strategisch geplante Nachfolge sichert den Fortbestand mittelständischer Familienunternehmen und ist gleichzeitig mit großen emotionalen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Vorausschauende Unternehmerinnen und Unternehmer leiten die Nachfolge im familiengeführten Unternehmen deshalb frühzeitig ein und sorgen für den Notfall vor. Als Teil einer multidisziplinären Kanzlei begleiten erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater diesen Prozess aus einer Hand. Gemeinsam mit der Familie suchen wir eine rechtlich und steuerlich optimale Lösung für die Unternehmensnachfolge. Dies gelingt durch klar definierte Strukturen und Rollen, die passgenaue Gestaltung von Gesellschafts- und Eheverträgen sowie eindeutig formulierte Testamente. Unsere Lösungen sichern einerseits den Ruhestand der Eigentümer finanziell ab und sorgen andererseits für den reibungslosen Übergang auf die nächste Generation zu Lebzeiten. Ohne einen geeigneten Nachfolger in der Familie beraten wir auch zur Firmenübergabe an Dritte. Bei einem Todesfall stehen wir den Erben zur Seite und beraten zu deren Rechten und Pflichten sowie bei Streitigkeiten aus dem Erbe.

Unternehmensnachfolge und Vermögen

Nachfolge in Familienunternehmen gestalten

Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Verhandlung von Nachfolgeregelungen einschließlich Umstrukturierungen vor einer geplanten Nachfolge ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir wissen, welche Probleme aus den verschiedenen Interessen von Familie und Unternehmen entstehen können. Vor Beginn unserer Beratung steht deshalb häufig das Gespräch mit allen Beteiligten. Denn soll der Generationswechsel reibungslos funktionieren, müssen Konflikte aus dem Weg geräumt werden. Von rechtlicher Seite helfen hier klare Gesellschaftsverträge sowie Konsortial- und Stimmbindungsverträge einschließlich Stammesregelungen, Eheverträge und Güterstandsklauseln. Darüber hinaus ist eine Familiencharta sinnvoll, in der Werte, Ziele und Rolle der Unternehmerfamilie verankert sind. In allen Phasen der Nachfolgeplanung bewerten und optimieren wir die abgestimmten Lösungen steuerlich und überwachen laufend die steuerlichen Begünstigungen.

 

Das Vermögen in der Nachfolgeplanung und -strukturierung

Ganz gleich ob Unternehmer oder Privatperson, eine vorausschauende Vermögensstruktur ist unerlässlich bei der Nachfolgeplanung. Wir helfen dabei, geeignete rechtliche Lösungen zu entwickeln, um Vermögen zu planen und zu strukturieren. Mit Blick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer beraten wir bei Vermögensumschichtungen und Vermögensbündelung, insbesondere auch in Form von vermögensverwaltenden Gesellschaften.

 

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Vermögen lässt sich bereits zu Lebzeiten auf verschiedenen Wegen rechtssicher übertragen. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten zählen Schenkungen, Nießbrauch, Unterbeteiligungen, Treuhandkonstruktionen, Leibrenten, Wohnrechte, gemischte Schenkungen und Schenkungen auf den Todesfall. Welche Form wann am besten passt, dazu stehen unsere Rechtsanwälte und Steuerexperten beratend zur Seite.

 

Alles rund um Testament und Ehevertrag

In guten Zeiten nicht an Scheidung oder Tod zu denken, ist verständlich. Doch kann dieses Versäumnis gerade für Unternehmer mit Betriebsvermögen bzw. für Gesellschafter in einer GmbH, GbR oder KG zu finanziellen und familiären Problemen führen. Rechtzeitig vorzusorgen durch ein Testament schafft Klarheit und regelt für Eheleute, Lebenspartner und Kinder das unternehmerische Vermächtnis. Ein Ehevertrag sollte ebenfalls bei der Heirat unterschrieben werden. Dabei ist auch an Erb- und Pflichtteilsverzichte zu denken. Solche wichtigen Dokumente müssen rechtssicher verfasst werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Die Experten bei Menold Bezler gestalten Testamente und Erbverträge und prüfen testamentarische Schriftstücke auf korrekte Form und Formulierungen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Gestaltungen und Auslandsvermögen.

 

Vorsorge: Wir packen Ihren Notfallkoffer

Wie kann das Unternehmen fortgeführt werden, wenn der Unternehmer aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit ausfällt? Hier hilft der sogenannte Notfallkoffer weiter, der auch ein (digitaler) Ordner oder Umschlag sein kann. Der Koffer beinhaltet idealerweise General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Dadurch sind Verantwortlichkeiten geklärt und wichtige Informationen festgehalten. Durch ein simuliertes „Probesterben“ können die vorsorglichen Maßnahmen einem Stresstest unterzogen und falls notwendig optimiert werden. Sollte diese Situation unvorbereitet eintreten, erstellen unsere Berater auch „Notfalltestamente“.

 

Stiftungen und Gemeinnützigkeit

Familienstiftungen bieten für Unternehmer interessante Möglichkeiten, die Familie dauerhaft zu versorgen und gleichzeitig das Familienvermögen zu erhalten. Über eine gemeinnützige Stiftung können Gemeinnützigkeit und Familienversorgung verbunden werden. Gerade bei Familienunternehmen ist die Kombination einer privatnützigen mit einer gemeinnützigen Stiftung denkbar. Diese „Doppelstiftung“ soll die Versorgung der Familie, die Förderung des Gemeinwohls, Steuervorteile sowie eine Stärkung des Unternehmens verknüpfen. Jede Form der Stiftung kann zu Lebzeiten des Stifters errichtet werden oder auch erst nach seinem Tod aufgrund letztwilliger Verfügung.

 

Unterstützung nach einem Erbfall

Wir beraten Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker bei allen Fragen rund ums Erbe: Nachlassstrukturierung, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Vermächtniserfüllung, Erbschaft ausschlagen oder annehmen, Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen sowie Kommunikation mit Nachlassgerichten und Finanzämtern.

 

Erbstreitigkeiten

Der Streit ums Erbe liegt häufig neben unausgesprochenen Konflikten innerhalb der Familie in einem unklaren Testament begründet. Das einfachste Mittel, um eine solche Streitigkeit zu vermeiden, ist frühzeitig ein eindeutiges Testament zu verfassen. Lassen sich die Beteiligten bei Erbstreitigkeiten auf eine außergerichtliche Einigung ein, begleiten wir diesen Prozess über eine Mediation oder ein Schiedsverfahren. Ist ein Gerichtsverfahren gewollt oder unvermeidbar, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung und Prozessführung etwa bei einer Testamentsanfechtung oder in streitigen Erbscheinsverfahren. Wir setzen erbrechtliche Ansprüche, vor allem Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche, durch oder wehren diese ab.