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Shut-down in der Unternehmensnachfolge
Der Handelskrieg zwischen Amerika und China, die explosive Stimmung im Nahen Osten, der Brexit, der Abgasskandal oder einfach nur der Konjunkturzyklus – all diese Ereignisse dürfen bei der Planung der Unternehmensnachfolge nicht außer Betracht gelassen werden, sonst kann es schnell zum Untergang kommen – für das Unternehmen, aber auch für den Nachfolger selbst.
Der Übernehmer beziehungsweise Erbe, der nicht das Unternehmen erhält, fühlt sich meist benachteiligt: Erstens erhält er aus seiner Sicht nicht das Haupterbe – nämlich das Unternehmen als Lebenswerk –, zweitens wird er meist mit geringeren Vermögenswerten bedacht, und drittens empfindet er die Steuerlast dieses geringeren Erwerbs als erdrückend. In dieser Gemengelage ist es nicht immer einfach, zwischen dem Unternehmenserben und den weichenden Erben den Frieden zu wahren. Dabei darf der Fokus nicht nur auf die offensichtlichen Schwierigkeiten gerichtet werden. Wie bei einem Eisberg gibt es auch hier viele auf den ersten Blick nicht erkennbare Gefahren.
- Das Damoklesschwert des § 13 a ErbStG
- Keine Verschonung bei Insolvenz
- Der Blick unter die Wasseroberfläche – Fortführungsprognose
- Mittel und Wege der Risikostreuung – prospektiv versus retrospektiv