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Rechtliche Aspekte einer familieninternen Nachfolge

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Rechtliche Aspekte einer familieninternen Nachfolge

Vielen Unternehmern fehlt ein Nachfolger in der Familie. Häufig verkaufen sie dann das Unternehmen oder übertragen es auf eine Stiftung. Größer ist die Freude oftmals, wenn eigene Kinder das Unternehmen zukünftig führen möchten und auch können.

Eine Nachfolge betrifft die Gesellschaftsanteile und die operative Führung. Wird beides gleichzeitig übertragen oder zeitlich versetzt? Wird nur die Inhaberstellung übertragen, während Externe die Geschäftsleitung übernehmen? Die Antwort hängt von den beteiligten Personen und Unternehmen ab. Übergibt der Alleingesellschafter-Geschäftsführer das Unternehmen an sein einziges, dafür ausgebildetes Kind, wird die Nachfolge zudem anders ablaufen als in einer Familiengesellschaft mit mehreren Stämmen, wenn die Kinder des Gesellschafters beruflich andere Wege einschlagen möchten. In jedem Fall sollte die Nachfolge unter Einbeziehung der Nachfolger geplant werden. Bei mehreren Beteiligten kann es sinnvoll sein, eine Familienstrategie zu entwickeln und in einer Charta festzuhalten, um ein gemeinsames Verständnis von Zielen, Werten und dem generationenübergreifenden Verhältnis von Familie und Unternehmen zu schaffen. Gut ist es, die Nachfolge frühzeitig und in mehreren Schritten anzugehen. Wie die familieninterne Nachfolge gelingen kann, erläutern Klaus-Dieter Rose und Holger Nemetz:

  • Frühzeitiges Heranführen
  • Vorbereitung der konkreten Nachfolge
  • Übertragung von Geschäftsleitung und Inhaberschaft
  • Was passiert, wenn’s nicht passt?
  • Nachfolge bei zwei Kindern

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