Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

OLG-Urteil: Gilt ein zerrissenes Testament noch als letzter Wille?

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

OLG-Urteil: Gilt ein zerrissenes Testament noch als letzter Wille?

In der Fachzeitschrift Markt und Mittelstand ordnet Holger Nemetz ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein. Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit eines zerrissenen Testaments, das nach dem Tod eines Erblassers in einem Bankschließfach entdeckt wurde.

Das OLG urteilte, dass das Testament als widerrufen gilt, da es mutmaßlich vom Erblasser selbst zerrissen wurde – ein rechtlich wirksamer Widerruf gemäß § 2255 BGB. Holger Nemetz zufolge zeigt die Entscheidung, wie wichtig eine eindeutige Regelung des letzten Willens ist, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Mehr erfahren

Zurück