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OLG-Urteil: Gilt ein zerrissenes Testament noch als letzter Wille?

In der Fachzeitschrift Markt und Mittelstand ordnet Holger Nemetz ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein. Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit eines zerrissenen Testaments, das nach dem Tod eines Erblassers in einem Bankschließfach entdeckt wurde.
Das OLG urteilte, dass das Testament als widerrufen gilt, da es mutmaßlich vom Erblasser selbst zerrissen wurde – ein rechtlich wirksamer Widerruf gemäß § 2255 BGB. Holger Nemetz zufolge zeigt die Entscheidung, wie wichtig eine eindeutige Regelung des letzten Willens ist, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.