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Grünes Licht für Windparkbetreiber - Umweltverband scheitert vor dem VGH Baden-Württemberg

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Grünes Licht für Windparkbetreiber - Umweltverband scheitert vor dem VGH Baden-Württemberg

Umweltverband scheitert vor dem VGH Baden-Württemberg

Das Verbandsklagerecht hat dazu geführt, dass lokal verankerte Umweltverbände immer häufiger bundesweit gegen Erneuerbare-Energien-Projekte vorgehen. In einem aktuellen Fall gab jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg grünes Licht für die Errichtung eines Windparks. In dem Verfahren ging es erstmals auch um die vom VGH in seiner jüngeren Rechtsprechung geforderte notwendige Verbindung der Waldumwandlungsgenehmigung mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG).

Im entschiedenen Fall wehrte sich ein Umweltverband, der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB), gegen die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen der Firma ENERCON auf der Gemarkung Roßberg im Kreis Crailsheim. Der VGH wies die Beschwerde des Vereins gegen den sofortigen Vollzug der Genehmigung des Windparks zurück.

  • VGH bestätigt Eilentscheidung des VG Stuttgart
  • Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG
  • Rechtsunsicherheit für Anlagenbetreiber und Kommunen

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