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Konfliktlösung

Im Wirtschaftsleben sind Streitigkeiten häufig unvermeidbar. In geeigneten Fällen unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen und führen Mediations-oder Schlichtungsverfahren zur Streitbelegung durch. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung jedoch gewünscht oder unausweichlich ist, stehen wir unseren Mandanten in allen Instanzen zur Seite: vor deutschen staatlichen Gerichten sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten. Zudem kooperieren wir ständig mit einem sehr renommierten BGH-Anwalt.

Konfliktlösung

Wie kön­nen wir Sie unter­stüt­zen?

Die Praxisgruppe bündelt das Fachwissen von Anwälten mit unterschiedlicher Spezialisierung sowie erfahrenen Mediatoren. Ob Fragen zur Konfliktprävention, zur Wahl des richtigen Verfahrens oder zur Entwicklung von Prozessstrategien – unsere Beratung deckt sämtliche Aspekte des Konfliktmanagements zur erfolgreichen Beilegung von Streitigkeiten ab.

 

Prozessführung

Sollte ein Gerichtsverfahren gewünscht oder unausweichlich sein, sind wir durch ein interdisziplinäres Team und ständige Kooperation mit einem renommierten BGH-Anwalt in der Lage, Mandanten in allen Instanzen vor den deutschen staatlichen Gerichten zu begleiten. Wir übernehmen dabei das gesamte Prozessmanagement, von der Kommunikation mit Versicherungen über Prozessfinanzierungen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit. Wir unterstützen bei der Vorbereitung des Verfahrens, arbeiten den Sachverhalt auf, beurteilen die Erfolgsaussichten, bewerten die Kostenrisiken und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Die Option einer gütlichen Einigung behalten wir dabei stets im Blick. Außerdem überwachen und bewerten wir den Ausgang von Vor- oder Parallelprozessen sowie die Entwicklung der Rechtsprechung, sichern Beweise, holen Gutachten ein und begleiten interne Untersuchungen. Zu diesem Zweck arbeiten wir – in enger Abstimmung mit unseren Mandanten – auch mit qualifizierten Sachverständigen, PR-Beratern und Detektiven zusammen. Gerichtsverfahren im Ausland betreuen wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen aus unserem internationalen Anwaltsnetzwerk.

 

Leis­tungs­spek­trum

  • Verfahren vor allen staatlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, einschließlich selbstständiger Beweisverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Mahnverfahren sowie Zwangsvollstreckungssachen
  • Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in den Tatsacheninstanzen ebenso wie in Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Verfahren vor allen staatlichen Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten
  • Übernahme des gesamten Prozessmanagements (u.a. Kommunikation mit Versicherungen und Sachverständigen, Beweissicherung, Prozessfinanzierung, Öffentlichkeitsarbeit)
  • Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren mit Auslandsbezug durch enge Zusammenarbeit mit unserem internationalen Anwaltsnetzwerk

 

Schiedsverfahren

Bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten oder komplexen Streitigkeiten im nationalen Umfeld bieten Schiedsgerichte aufgrund der Möglichkeit einer anderen Verhandlungssprache, der Flexibilität des Verfahrens, der Spezialisierung der Schiedsrichter und der fehlenden Öffentlichkeit eine zunehmend beliebte Möglichkeit zur Konfliktlösung. Insbesondere im internationalen Kontext kann sich die Wahl des Schiedsverfahrens aufgrund gesicherter Vollstreckbarkeit von Schiedsurteilen sogar als zwingend erweisen.

In Post-M&A-Streitigkeiten, Gesellschafterkonflikten, handelsrechtlichen Streitigkeiten, Immobilienprojekten, in Produkthaftungsfällen sowie in Themenbereichen des Anlagenbaus, der Energiewirtschaft und der Mobilität stehen wir Mandanten von der Schiedsvereinbarung bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs als kompetente Berater zur Seite. Die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen sowie die nachhaltige Streitbeilegung erreichen wir durch Chancen- und Risikoanalysen einschließlich klarer Benennung der Prozessaussichten, vorausschauende Unterstützung bei der Konstitution von Schiedsgerichten sowie Vertretung vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten. Unsere Experten sind dabei mit allen gängigen Schiedsordnungen bestens vertraut (ICC, LCIA, Swiss Rules, Vienna Rules, UNCITRAL und natürlich der DIS). Nach Abschluss des Schiedsverfahrens setzen wir gewonnene Schiedssprüche im nationalen wie im internationalen Umfeld, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern, effektiv durch.

Selbstverständlich sind wir auch als Schiedsrichter in verschiedenen Verfahren tätig. Von diesen Erfahrungen profitieren unsere Mandanten bei der Erarbeitung einer optimalen und vorausschauenden Prozessstrategie.

Leis­tungs­spek­trum

  • Gestaltung individuell optimierter und effektiver Schiedsvereinbarungen
  • Führung von nationalen und internationalen Schiedsverfahren
  • Übernahme des gesamten Prozessmanagements und der Prozessvertretung, einschließlich der Auswahl der fallbezogen besten Schiedsrichter
  • Tätigkeit als Schiedsrichter

 

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Konflikten, in denen die Parteien auf eine Fortführung ihrer Zusammenarbeit angewiesen sind, wie z.B. bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder anderen Kooperationspartnern, Auseinandersetzungen innerhalb eines Unternehmens oder Differenzen im Kreis der Gesellschafter oder unter Erben bieten sich sogenannte alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation und Schlichtung an. Diese Form der Streitbeilegung ist an den Interessen beider Parteien ausgerichtet und strebt eine „Win-Win-Lösung“ an.

Die Verfahren zeichnen sich durch eine freiwillige Teilnahme der Parteien und eigenverantwortliche Konfliktbeilegung aus. Dabei werden sie von einer unabhängigen und neutralen Person, dem Mediator oder dem Schlichter begleitet. Der Mediator moderiert und strukturiert das Verfahren, unterbreitet jedoch im Gegensatz zum Schlichter keine eigenen Lösungsvorschläge. Diese werden von den Konfliktparteien selbst entwickelt, was im Erfolgsfall zu einer höheren Akzeptanz der getroffenen Lösung führen kann. Weitere Vorteile von Mediation und Schlichtung sind die Vertraulichkeit, da die Verfahren in der Regel nicht-öffentlich geführt werden, sowie der Zeit- und Kostenvorteil gegenüber Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Gute Ergebnisse lassen sich insbesondere bei Projekten mit Bezug zum öffentlich-rechtlichen Sektor wie Bau- und Infrastrukturprojekten erzielen. Hier lässt sich die Mediation in die komplexen Verfahrensabläufe der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren integrieren und steigert maßgeblich die Akzeptanz in der Bürgerschaft.

Leis­tungs­spek­trum

  • Identifizierung von Konflikten, die für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung geeignet sind und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Verfahrens
  • Vorbereitung des Verfahrens, Auswahl geeigneter Mediatoren oder Schlichter, Entwurf der Mediations- oder Schlichtungsvereinbarung
  • Anwaltliche Begleitung der Parteien in nationalen und internationalen Mediations- oder Schlichtungsverfahren
  • Tätigkeit als Mediator oder Schlichter in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten und im öffentlich-rechtlichen Sektor
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