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GmbH-Gesellschafterliste: Legitimationspapier mit Tücken

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gmbhchef-Magazin

GmbH-Gesellschafterliste: Legitimationspapier mit Tücken

Wer ist wie an der GmbH beteiligt und hat das Sagen? Ein Blick in die Gesellschafterliste schafft hier schnell Klarheit. Allerdings: Die Liste ist nicht ohne Tücken. Sie kann Gesellschafterrechte aushebeln und ganze Unternehmen lähmen.

Die im Handelsregister öffentlich einsehbare Gesellschafterliste enthält Angaben zur Person des GmbH-Gesellschafters, zu den Geschäftsanteilen und zu der prozentualen Beteiligung der Gesellschafter. Ändert sich daran etwas, muss der Geschäftsführer – oder gegebenenfalls ein Notar – die Liste aktualisieren. Vor allem die sogenannte „Legitimationswirkung“ der Liste ist für die Gesellschafter wichtig. Denn nach dem GmbHGesetz wird nur derjenige als Gesellschafter behandelt, der in der Liste aufgeführt ist. Nur diese Personen werden zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen, können bei Beschlüssen abstimmen und genießen weitere Gesellschafterrechte, können sich etwa Gewinne ausschütten lassen. Die Legitimationswirkung reicht sogar so weit, dass eine falsche Liste dazu führt, dass ein Eingetragener mitbestimmen kann, der aber tatsächlich gar kein Gesellschafter ist. Umgekehrt ist der wahre Inhaber der Geschäftsanteile praktisch rechtlos, wenn er nicht in der Liste steht.

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