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Erbschaftsteuer bei der Nachfolge: Optionen frühzeitig prüfen

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Erbschaftsteuer bei der Nachfolge: Optionen frühzeitig prüfen

Die Nachfolge wirft viele Fragen auf: Bekommt das eine Kind die Firma, das andere das Privatvermögen? Oder werden beide gleich bedacht? Einen Königsweg gibt es nicht. Unternehmer sollten sich früh mit den Optionen befassen.

Das Erbschaftsteuerrecht sieht für den Übergang von Firmenvermögen umfangreiche Steuerbefreiungen vor. Für Privatvermögen, etwa vermietete Immobilien, Geld und Devisen oder Kunst, gibt es hingegen nur marginale bis gar keine Begünstigungen. Dies kann dazu führen, dass die einzelnen Erben beziehungsweise Beschenkten steuerlich ungleich behandelt werden.

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