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DSGVO: Bundeskartellamt weist Facebook in die Schranken

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DSGVO: Bundeskartellamt weist Facebook in die Schranken

Die umfängliche Datensammlung durch Online-Plattformen und soziale Medien, wie sie vor allem Facebook betreibt, ist Datenschützern seit langem ein Dorn im Auge. Nun hat sich auch das Bundeskartellamt eingeschaltet und es Facebook untersagt, die auf der eigenen Plattform gesammelten Nutzerdaten ohne Einwilligung mit denen anderer Dienste zusammenzuführen. Das Argument der Kartellwächter: Der Konzern nutze seine Marktmacht unzulässig aus.

Die umfängliche Datensammlung durch Online-Plattformen und soziale Medien, wie sie vor allem Facebook betreibt, ist Datenschützern seit langem ein Dorn im Auge. Nun hat sich auch das Bundeskartellamt eingeschaltet und es Facebook untersagt, die auf der eigenen Plattform gesammelten Nutzerdaten ohne Einwilligung mit denen anderer Dienste zusammenzuführen. Das Argument der Kartellwächter: Der Konzern nutze seine Marktmacht unzulässig aus.

Facebook-User ermöglichen es dem Konzern heute nicht nur, die Spuren aufzulesen, die sie bei Facebook selbst hinterlassen, sondern auch, diese mit Daten aus weiteren zu Facebook gehörigen Anwendungen wie Whatsapp oder Instagram zusammenzuführen sowie selbst solchen Daten, die gesammelt werden, wenn der Nutzer im Internet surft oder Apps auf dem Handy nutzt. Die Nutzugsbedingungen von Facebook sehen dies heute ausdrücklich vor.

  • Marktmacht missbraucht
  • Freiwillig eingewilligt?
  • Nutzer über Rechte informieren
  • Mehrzahl nimmt Datensammlung in Kauf

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