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Datenschutzkonformer Einsatz von Messenger Diensten

Presse Artikel

Unternehmensjurist

Datenschutzkonformer Einsatz von Messenger Diensten

Mobile Messenger gehören zu den meist genutzten Apps auf dem Smartphone. Das Messenger Marketing, also der Kundenkontakt über Messenger-Dienste wie Whatsapp, Facebook Messenger oder andere entsprechende Apps, wird für immer mehr Unternehmen interessant.

Aufgrund – teils missinterpretierter – Gerichtsurteile und erheblichem Respekt vor den Bußgeldern der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) halten sich einige Unternehmen mit dem Einsatz von Messenger Marketing derzeit noch zurück. Die folgenden acht Praxistipps zeigen, wie die Kommunikation über Whatsapp & Co datenschutzkonform gestaltet werden kann.

  • Feststellung der verarbeiteten Daten
  • Prüfung der Legitimationsgrundlage
  • Im Zweifel eine Einwilligung einholen
  • Information der Nutzer
  • Die unkontrollierte Datenweitergabe verhindern
  • Prüfung einer Datenübertragung außerhalb der Europäischen Union
  • Einsatz von Chatbots und KI
  • Dokumentation

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