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Beschlussfassung aus der Ferne

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Beschlussfassung aus der Ferne

Der persönliche Kontakt der Gesellschafter prägt viele Familienunternehmen. Wichtige Entscheidungen werden im unmittelbaren Austausch vor Ort getroffen. In der aktuellen Situation ist das jedoch oftmals nicht möglich. Wie können die Gesellschafter trotzdem handlungsfähig bleiben?

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden für Kapitalgesellschaften gesetzliche Erleichterungen geschaffen, die mittlerweile bis 31. Dezember 2021 gelten. Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH können dadurch leichter im schriftlichen Verfahren gefasst werden, auch wenn nicht alle Gesellschafter damit einverstanden sind. Aktiengesellschaften können momentan ihre Hauptversammlungen virtuell abhalten und machen von dieser Möglichkeit auch rege Gebrauch. Für Personengesellschaften wie die OHG oder die (GmbH & Co.) KG bestehen dagegen keine gesetzlichen Erleichterungen. Beschlüsse bei diesen – vor allem bei Familienunternehmen verbreiteten – Gesellschaften werden also weiterhin nach den bislang geltenden Regelungen gefasst.

  • Präsenzversammlung als Regelfall
  • Beirat ebenfalls betroffen
  • Präsenzlose Möglichkeiten fixieren
  • Abweichendes Verfahren nur einstimmig

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