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Update der Markenämter in der Corona-Krise

Fachbeiträge

Auf die rasante Ausbreitung von COVID-19 haben auch die Markenämter mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Ämter arbeitsfähig bleiben. Zugleich können die Rechte der Markeninhaber beispielsweise durch automatische Fristverlängerungen gewahrt werden, auch wenn die Markenämter derzeit in ihren Kommunikationsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

 

Erfreulicherweise sind die Markenämter in der Lage, den laufenden Betrieb trotz den momentanen Einschränkungen durch die Corona-Krise, aufrecht zu halten. Zwar kann es zu gewissen Verzögerungen kommen, laufende Verfahren werden jedoch nicht unterbrochen und es können uneingeschränkt neue Marken national und international angemeldet werden.

 

So hat das Deutsches Patent- und Markenamt DPMA beschlossen, alle von dem Amt gesetzte Fristen automatisch bis zum 4. Mai 2020 zu verlängern. Gesetzliche Fristen bleiben bestehen, sollen aber im Notfall durch eine großzügige Wiedereinsetzungspraxis aufgefangen werden. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) geht noch einen Schritt weiter und verlängert auch die gesetzlichen Fristen automatisch bis zum 1. Mai 2020. Auch die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) sowie die meisten ausländischen Markenämter haben vergleichbare Maßnahmen ergriffen.

 

Auf diese Weise kann Härtefällen vorgebeugt werden. Dennoch ist es aufgrund der dynamischen Entwicklung der Situation unabdingbar, dass wir uns tagesaktuell über die Situation bei den betreffenden Markenämtern informieren und auch mit unseren ausländischen Kollegen im ständigen Austausch bleiben.

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