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Steuerpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags: Was kommt, was bleibt, was droht?

Der Koalitionsvertrag ist da – doch was bedeutet er steuerpolitisch wirklich? Am 9. April 2025 präsentierten CDU/CSU und SPD ihr Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre. Was genau ist geplant? Setzt die neue Regierung auf steuerliche Entlastungen oder sollen zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden? Wer kann mit Vorteilen rechnen – und für wen könnte es teurer werden?
Wir haben die wichtigsten steuerpolitischen Vorhaben analysiert und kompakt für Sie zusammengefasst.
Unternehmenssteuern und Investitionen (S. 45)
- „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung (AfA) auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes (ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt)
- „Verbesserung“ des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
- Prüfung, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können
Einkommenssteuer und Steueranreize (S. 45, 46)
- Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen
- Angleichung der Entlastungswirkung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
- Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags
- „mehr Netto vom Brutto“ (Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen)
- Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei
- Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit
- Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Gewerbesteuer (S. 45, 46)
- Maßnahmen zur Vermeidung von Scheinsitzverlegungen in „Gewerbesteuer-Oasen“
- Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von derzeit 200 % auf 280 %
Öffentliche Hand: Steuerlicher Querverbund (S. 46)
- Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge durch Überarbeitung des Rechtsrahmens des steuerlichen Querverbunds
Internationales Steuerrecht (S. 46)
- Festhalten an der globalen Mindeststeuer für große Konzerne
Finanztransaktionssteuer (S. 47)
- Unterstützung der Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene
Umsatzsteuer (S. 47)
- Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum auf 7 % (zum 01.01.2026)
Stromsteuer (S. 47)
- Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß (zunächst um mindestens 5 Cent/kWh für alle)
- Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte
Gemeinnützigkeit (S. 47, 62, 80)
- Anhebung der Übungsleiterpauschale (von 3.000 Euro auf 3.300 Euro/Jahr) und der Ehrenamtspauschale (von 840 Euro auf 960 Euro/Jahr)
- Modernisierung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke und „Vereinfachung“ des Gemeinnützigkeitsrechts
- Erhöhung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (von 45.000 Euro auf 50.000 Euro/Jahr
- Wegfall des Erfordernisses der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
- Keine Sphärenaufteilung sofern die jährlichen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 50.000 Euro betragen
- Vereinfachung von Sachspenden sowie weitgehendere Umsatzsteuerbefreiung
- Gemeinnützigkeitsschranken entlang aller Transferpfade" reduzieren (Ausgründungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen)
Steuervermeidung und -hinterziehung (S. 47, 53)
- Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflicht
- Konsequente Aufnahme von unkooperativen Steuerhoheitsgebieten auf die „Schwarze Liste“ der EU
- Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung
- Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von unberechtigten Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung (z.B. „Cum-Cum-Geschäfte“)
- Stärkung der evidenzbasierten Politikberatung und der empirischen Steuerforschung
- Einstellung weiterer Betriebsprüfer beim Bund sowie bessere IT und Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.
Bürokratieabbau, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (S. 48)
- Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen
- Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern
- Berücksichtigung von Vereinfachung und Digitalisierung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sowie Stärkung der Finanzverwaltung mittels Digitalisierung und KI
Kapitalmarkt (S. 49)
- Anpassung der steuerrechtliche Regelungen rechtssicheren und europäisch wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien
Innovationsfreiheitsgesetz und Forschungsförderung (S. 79, 80)
- Bereichsausnahmen für Forschung unter anderem im Umsatzsteuergesetz
- Anhebung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage sowie Verfahrensvereinfachung
Rechtsformen (S. 88)
- Einführung einer Gesellschafft mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts
Europa (S. 136)
- Einsatz für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer in der EU