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Rente im Ausland und was das Erbrecht damit zu tun hat …

Fachbeiträge

Wie verschiedene Medien unter Berufung auf die „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 6. Oktober 2018) berichten, beziehen immer mehr Deutsche Rente aus dem Ausland. Die „Saarbrücker Zeitung“ beruft sich bei Ihrer Berichterstattung auf eine aktuelle Datenübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund. Etwa jede siebte Rente (14 Prozent), die ins Ausland geht, wird demnach an Deutsche ausgezahlt. Mit gut 26.000 Renten habe die Schweiz den höchsten Anteil. Es folgten die USA und Österreich mit jeweils rund 24.300 Rentenzahlungen. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr rund 1,75 Millionen Renten ins Ausland.

 

Doch was passiert, wenn der Rentenempfänger im Ausland verstirbt? Seit der Änderung des maßgeblichen Erbrechts bereits im Jahr 2012, richtet sich die Erbfolge nach einem im Ausland versterbenden Erblasser nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern die Erbfolge orientiert sich an dem Recht des Staates, in welchem der Rentenempfänger seinen sog. „letzten gewöhnlichen Aufenthalt“ hat. Somit kann ein unbedachter Wegzug ins Ausland dazu führen, dass im Falle des Todes plötzlich das Erbrecht der USA, von Österreich, der Schweiz, von Spanien usw. Anwendung findet, was zu ungewollten Folgen führt bzw. führen kann.

 

Jedem sei hier geraten, entsprechend Vorsorge durch ein Testament zu treffen, um nicht dem Erbrecht eines ausländischen Staates unterworfen zu werden. Sprechen Sie uns an.

 

Lesen Sie den Artikel aus der „Saarbrücker Zeitung“ jetzt unter: www.saarbruecker-zeitung.de/politik/themen/immer-mehr-renten-gehen-ins-ausland-an-auslaender-oder-deutsche_aid-33508679

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