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Neue Grundsteuer: Was ändert sich für Grundstückseigentümer?

Fachbeiträge
Neue Grundsteuer: Was ändert sich für Grundstückseigentümer?

Auf Unternehmen und Privatpersonen mit Grundbesitz kommt durch die Grundsteuerreform eine Neubewertung ihrer Grundstücke zu. Das Gesetz tritt zwar erst zum 1. Januar 2025 in Kraft, jedoch wird der Grundstückswert als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer bereits auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

Zeitplan und Methode für die Grundsteuererklärung

Die Neubewertung erfolgt durch eine digitale Grundsteuererklärung über die Steuer-Onlineplattform ELSTER. Dabei ist der Zeitplan für die Erstellung und Abgabe denkbar eng getaktet. Zur Übermittlung ist aktuell ein Zeitfenster zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 vorgesehen. Eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung werden Sie von der Finanzverwaltung voraussichtlich nicht erhalten – dennoch sind Sie zur Abgabe verpflichtet.

Jedes Bundesland kann für die neue Grundsteuer zwischen Bundesmodell oder einem eigenen Grundsteuermodell wählen. Die Bewertungsmethoden und die für die Grundstücksbewertung benötigten Daten können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Hier finden Sie weitere Informationen .

Was können Grundstückseigentümer bereits jetzt tun?

Verschaffen Sie sich bereits jetzt einen Überblick, welche Daten für die Grundsteuererklärung in dem Bundesland benötigt werden, in dem Ihre Grundstücke liegen. Sammeln Sie die Daten und identifizieren Sie gegebenenfalls fehlende Informationen. Prüfen Sie außerdem, ob die Daten effizient aus Ihrer genutzten Software extrahiert werden können – dies empfiehlt sich insbesondere, wenn eine große Anzahl von Grundstücken vorhanden ist.

Was tun wir für Sie?

Gerne unterstützt Menold Bezler Sie während des gesamten Prozesses der neuen Grundsteuererklärung – von der Sammlung aller notwendigen Daten bis zu Erstellung und elektronischem Versand der Grundsteuererklärung. Auch die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung nach Einreichung der Grundsteuererklärung sowie etwaige Rechtsbehelfsverfahren übernehmen wir gerne für Sie.

 

 

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