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Markenschutz seit dem 27. Dezember 2019 auch für Malaysia über die WIPO möglich

Fachbeiträge

Malaysia ist mit Wirkung vom 27. Dezember 2019 dem Madrid Protokoll beigetreten, weshalb dort ab sofort Markenschutz über die Anmeldung einer IR-Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)/Genf mit Schutzerstreckung auf Malaysia erlangt werden kann.

 

Um eine Marke in Malaysia schützen zu lassen, musste diese bislang als nationale Marke beim malaiischen Markenamt registriert werden. Die hierfür stets erforderliche Beauftragung eines Korrespondenzanwalts vor Ort war mit zusätzlichen Kosten für den Markenanmelder verbunden. Diesbezüglich und hinsichtlich des Verwaltungsaufwands dürfte sich der Beitritt Malaysias zum Madrider Verbund für die Markenanmelder positiv auswirken.

 

Darüber hinaus können seit dem 27. Dezember 2019 auch nicht-traditionelle Markenformen in Malaysia registriert werden. Hierzu gehören beispielsweise Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken sowie die Form von Waren bzw. deren Verpackung.

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