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Kann eine künstliche Intelligenz (KI) Erfinder sein?

Fachbeiträge
Kann eine künstliche Intelligenz (KI) Erfinder sein?

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat im Dezember 2021 bestätigt, dass bei einer Patentanmeldung ein Mensch als Erfinder angegeben werden muss. Die Entscheidung folgte auf eine Patentanmeldung mit der künstlichen Intelligenz „DABUS“ als Erfinder, der somit das Recht an der Erfindung nach dem Europäischen Patentübereinkommen zustünde.

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und eine gewerbliche Nutzung möglich ist. Bisher werden diese zum Patent angemeldeten Erfindungen von Menschen gemacht, die folglich die Erfinder sind. Inzwischen können aber auch KI-Systeme neue technische Lösungen finden. Wer gilt dann bei einer Patentanmeldung als Erfinder? In Frage kommen etwa der Programmierer des KI-Systems, derjenige, der das KI-System trainiert bzw. die Trainingsdaten zur Verfügung stellt oder die Person, die das von der KI gefundene Ergebnis als Erfindung identifiziert. Ebenso naheliegend könnte das KI-System selbst als Erfinder benannt werden. Vor allem dann, wenn das KI-System nicht nur die Lösung für ein vom Bediener des KI-Systems vorgegebenes Problem findet, sondern das Problem selbst auffindet und löst.

Ein KI-System mit dem Namen „DABUS“ hat eine anmeldefähige Erfindung gemacht und die Patentanmelder benannten im Antragsformular zur Patentanmeldung dieses KI-System als Erfinder. Die Anmeldung wurde jedoch aus formalen Gründen zunächst zurückgewiesen, weil eine natürliche Person benannt werden müsse. Das hat die Beschwerdekammer nun bestätigt, da ein KI-System eben kein Mensch, sondern eine Sache sei, der kein Recht zustehen könne. Daher kann das KI-System auch nicht als Erfinder benannt werden. Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein Hilfsantrag, der statt eines Erfinders, die Person angibt, der das KI-System zusteht. Das formale Kriterium der Erfindereigenschaft kann demnach nur durch Menschen erfüllt werden.

Die Anmeldung von Patenten auf Basis von Erfindung durch KI-Systeme führt derzeit international zu grundsätzlichen Diskussionen, wie mit diesen Erfindungen umgegangen werden soll. Vor dem Hintergrund einer Zunahme an KI-Erfindungen müssen die formalen Anforderungen einer Patentanmeldung auf den Prüfstand. In jedem Fall sollte bei Entwicklungskooperationen im Bereich von KI-Systemen stets darauf geachtet werden, bereits vertraglich festzulegen, wem die Rechte an etwaigen Erfindungen zustehen.

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