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Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge sind vollständig EU-rechtskonform

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Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge sind vollständig EU-rechtskonform

In dem Beitrag „Interimsvergabe. Ein rechtswidriger Kunstgriff, der mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist“  (Vergabeblog.de vom 03/02/2023, Nr. 52327) beanstandet der Autor die aus seiner Sicht vergaberechtswidrige Spruchpraxis zu Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge. Zu Unrecht! Der nachfolgende Beitrag erklärt, weshalb diese Interimsvergaben vollständig EU-rechtskonform sind. 

  • Was ist eine Interimsvergabe (und was nicht)?
  • Zur rechtlichen Bewertung von Interimsvergaben
  • Zur Rechtmäßigkeit einer finanziellen Sanktion für Interimsaufträge im Bereich der Daseinsvorsorge
  • Warum Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge nach EU-Recht nicht sanktioniert – sondern allenfalls im Gegenteil: explizit zugelassen – werden müssten

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