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ICC veröffentlicht Incoterms® 2020

Am 1. Januar 2020 treten die neuen Incoterms® 2020 in Kraft. Jetzt hat die Internationale Handelskammer (ICC) die mit Spannung erwartete Neufassung der beliebten Handelsklauseln vorgestellt. Wir haben für Sie einen ersten Blick in das überarbeitete Regelwerk geworfen. Lesen Sie hier, welche Neuerungen die Incoterms® 2020 mit sich bringen und welche Fallstricke im Einsatz der Klauseln zu beachten sind.

Was sind Incoterms®?

Incoterms® sind bewährte und weltweit angewandte Standards, die in 90 % aller internationalen Kaufverträge zum Einsatz kommen. Kurz und bündig regeln sie die Rechte und Pflichten rund um die Lieferung von Waren vom Gefahrübergang über Organisation und Kosten von Transport, Versicherung und Zoll bis hin zur Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Ware. Weitere wichtige Aspekte wie Zahlungsbedingungen, Eigentumsübergang und Streitbeilegung müssen die Parteien separat regeln. Die Incoterms® sind in über 120 Ländern anerkannt und werden immer wieder an veränderte Handelspraktiken angepasst - zuletzt im Jahr 2010.

Welche Neuerungen ergeben sich gegenüber Incoterms® 2010?

Das auf zweihundert Seiten angewachsene Regelwerk der Incoterms® 2020 kommt zwar in neuem Gewand daher, es enthält aber inhaltlich nur moderate Änderungen. Das erklärte wesentliche Ziel der Expertenkommission war eine verbesserte Darstellung, um Nutzern die Auswahl der passenden Klausel zu erleichtern. Ein zusammenhängender „Erläuternder Kommentar für Nutzer“ bietet ausführliche, systematisch aufbereitete und grafisch unterstützte Auslegungsregeln und Anwendungshinweise. Die Reihenfolge der Klauseln hat sich geringfügig geändert. Auf die Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP (für alle Transportarten) folgen die Klauseln FAS, FOB, CFR, CIF (für Schiffstransport). Neben einer neuen Klausel finden sich mehrere Änderungen im Detail:

  • DAT (Delivered At Terminal) wird zu DPU (Delivered at Place Unloaded). Damit kann künftig jeder beliebige Ort als Bestimmungsort vereinbart werden. Bei DPU hat der Verkäufer die Ware selbst zu entladen. Im Unterschied hierzu muss er bei der unveränderten Klausel DAP (Delivered At Place) die Ware nur entladebereit zur Verfügung stellen.
  • Die Regeln zu FCA, DAP, DPU und DDP stellen klar, dass die Parteien den Transport der Ware auch mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren können. Die Beauftragung eines Dritten ist nicht zwingend.
  • Zu allen Klauseln präzisieren die Regeln (jeweils A4, A7 und A9/B9), wer die Einhaltung der gestiegenen Sicherheitsanforderungen zu verantworten und zu bezahlen hat.
  • In den Klauseln CIF und CIP benennen die Regeln Mindestanforderungen für den Versicherungsschutz.
  • Im Schiffstransport erleichtern die Regeln zu FCA den Einsatz von Konnossements mit „On Board“-Vermerk.

 

Wie wende ich die Incoterms® 2020 richtig an?

Richtig eingesetzt ermöglichen die Incoterms® schnelle, eindeutige und passgenaue Vertragslösungen. In der Praxis kommt es aber häufig zu Fehlern, etwa weil Parteien unpassende Klauseln auswählen, den Bestimmungsort ungenau bezeichnen oder im übrigen Vertragstext widersprüchliche oder unzureichende Regelungen vereinbaren. Ein besonderer Fallstrick sind vertragliche Modifizierungen der gewählten Klausel. Ein sinnvoller Gebrauch der Incoterms® hängt von einer sorgfältigen Auswahl der Klausel, ihrer korrekten und vollständigen Bezeichnung sowie der Formulierung passender flankierender Vertragsregelungen ab.

Ab Januar 2020 sollte die neue Version der Incoterms® 2020 genutzt und als solche gekennzeichnet werden. Das Regelwerk ist ab sofort im Handel erhältlich. Eine genaue Kenntnis der Incoterms® 2020 ist auf allen Stufen des Vertriebs von Bedeutung. Wer zum Beispiel im Einkauf die Unterschiede zwischen den Klauseln nicht versteht, vergleicht bei der Bewertung von Angeboten Äpfel mit Birnen. Auch im Haftungsfall können übersehene Details große Wirkung zeigen. Wer mit Incoterms® arbeitet, muss sich daher jetzt mit den Neuerungen auseinandersetzen.

Fazit

Die Incoterms® 2020 erfinden das Rad nicht neu. Der Kommission ist es aber gelungen, die Benutzerfreundlichkeit der Klauseln durch ausführlichere, übersichtlichere und präzisere Erläuterungen zu erhöhen. Die inhaltlichen Änderungen antworten auf konkrete praktische Bedürfnisse des internationalen Handels. Damit ermöglichen die Incoterms® 2020 auch künftig eine effiziente und zeitgemäße Vertragsgestaltung. Um die Klauseln professionell einzusetzen, lohnt ein Blick in die Neuerungen.

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