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Bauplanungen der nächsten Generation

Fachbeiträge

Die Baubranche hinkt anderen Wirtschaftszweigen deutlich hinterher, wenn es darum geht, in welchem Umfang die Produktivität über die letzten Jahrzehnte gesteigert werden konnte. Das könnte sich durch das Building Information Modeling (BIM) ändern. Einhergehen soll damit, dass die Planung transparenter, die Zahlen belastbarer, der Bau fehlerfreier und schlussendlich auch der Gebäudebetrieb einfacher wird. Neben organisatorischen und technischen Herausforderungen gibt es in der Umsetzung auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

BIM ist kein Software-Programm, sondern eine Methode der optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden mit Hilfe von Software. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten digital erfasst, kombiniert und vernetzt. Das während der Planung so gewonnene virtuelle Gebäudemodell stellt nicht den Auszug aus einer zweidimensionalen Planung dar, sondern ist als solches Gegenstand des Planungsprozesses. Alle Fachleute und Untersuchungen scheinen sich aktuell einig zu sein: BIM ist die Zukunft und an BIM führt kein Weg vorbei. Zu dem Ergebnis kommt das Stuttgarter Frauenhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation ebenso wie die Reformkommission zum Bau von Großprojekten auf Bundesebene.

In rechtlicher Hinsicht bedarf es allerdings Regeln für die BIM-gestützte Tätigkeit aller Projektbeteiligter. Dies gilt für allgemeine Ziele, die mit der Planungsmethode projektspezifisch verfolgt werden sollen. Auch müssen konkrete BIM-Standards im Hinblick auf Abläufe und Tätigkeitsschritte definiert werden. Gleiches gilt für die Kommunikation zwischen den Beteiligten, die Datenübertragung, die Software und deren Vernetzung. Auch das Qualitätsmanagement und nicht zuletzt die Verantwortlichkeiten müssen zwischen den Beteiligten geregelt werden. So müssen die Leistungsbilder (und unter Umständen deren Vergütung) an die geänderten Planungsmethoden und -schritte angepasst werden. Es müssen Systeme implementiert werden, wie die Projektbeteiligten zusammenzuwirken haben. Ein sogenannter BIM-Manager muss, möglicherweise im Rahmen der Beauftragung eines Projektsteuerers, ernannt werden. Zu regeln ist unter Umständen, wer die Rechte an dem Gebäudemodell besitzt, das im Rahmen der BIM-Planung erarbeitet wird. Auch sollten die Beteiligten hinterfragen, wer für welche fachlichen Beiträge bzw. Fehler haftet und hierfür einen Modus vereinbaren.

Was aktuell noch wie Zukunftsmusik und eine nicht zu bewältigende Aufgabe klingt, wird – jedenfalls nach den Prognosen der Branche – in Zukunft Standard sein. Verbände und Interessensgemeinschaften sind bereits damit beschäftigt, Standards zu entwickeln und Handbücher zu entwerfen, die die Anwendung von BIM vereinfachen und vereinheitlichen sollen.

Fazit: Dass BIM im Rahmen der Realisierung von Bauprojekten zukünftig eine enorme Rolle spielen wird, ist abzusehen. Nicht vergessen werden darf allerdings, dass das „Bauen 4.0“ neben einer technischen und organisatorischen auch eine rechtliche Komponente hat. Diese gilt es bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen, um das Potential der neuen Planungsmethode auch wirklich nutzen zu können.

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