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Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Privates Baurecht

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen rund ums Bauen (z.B. VOB/B-Bauverträge, GU-/GÜ-Verträge)
  • Baubegleitende Rechtsberatung, insb. Unterstützung bei
  • Nachtragsmanagement
  • Behinderungen und Bauablaufstörungen
  • Vorzeitige Vertragsbeendigung
  • Abnahmen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
  • Außergerichtliche Streitbeilegung, Beteiligung an Schiedsverfahren
  • Prozessführung, einschließlich selbständiges Beweisverfahren, einstweiliges Verfügungsverfahren

 

Architekten- / Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
  • Honorar- und Haftungsfragen
  • Prüfung und Umgang mit Urheberrechten
  • Bauträgerrecht
  • Anlagenbau
  • Interne Schulungen
Aktuelles
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