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Bau- und Architektenrecht
Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.
Privates Baurecht
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen rund ums Bauen (z.B. VOB/B-Bauverträge, GU-/GÜ-Verträge)
- Baubegleitende Rechtsberatung, insb. Unterstützung bei
- Nachtragsmanagement
- Behinderungen und Bauablaufstörungen
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Abnahmen
- Abwehr oder Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
- Außergerichtliche Streitbeilegung, Beteiligung an Schiedsverfahren
- Prozessführung, einschließlich selbständiges Beweisverfahren, einstweiliges Verfügungsverfahren
Architekten- / Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Honorar- und Haftungsfragen
- Prüfung und Umgang mit Urheberrechten
- Bauträgerrecht
- Anlagenbau
- Interne Schulungen
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