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AI Act: EU-Verordnung zu künstlicher Intelligenz (KI)

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Die EU hat mit dem sogenannten AI Act einen Entwurf für eine KI-Verordnung erarbeitet. Dadurch will sie sicherstellen, dass künstliche Intelligenz in der EU verantwortungsvoll und sicher eingesetzt wird. Der AI Act unterteilt KI-Systeme in drei Risikoklassen: Systeme mit unannehmbarem, mit hohem und mit geringem bzw. minimalem Risiko für Menschen und deren Grundrechte. Vor allem Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder verwenden, müssen künftig sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen des AI Acts entsprechen.

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