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Nachhaltigkeitsreporting (be)trifft Mittelstand

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Vortrag im Rahmen des Kompaktseminars der IHK Region Stuttgart

Nachhaltigkeitsreporting (be)trifft Mittelstand

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde von der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Ab Anfang 2025 sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Bericht muss sämtliche Nachhaltigkeitsthemen anhand ökologischer, sozialer und ökonomischer Kriterien detailliert behandeln.

Es besteht bereits jetzt ein unmittelbarer Handlungsdruck, da dieser Bericht das Geschäftsjahr 2024 abdecken muss. Daher müssen entsprechende Berichtsstrukturen im Unternehmen bereits bis zum 1. Januar 2024 implementiert sein.

Am 30. November 2023 findet das Kompaktseminar der IHK Region Stuttgart zum Thema Nachhaltigkeitsreporting (betrifft) Mittelstand statt, bei dem Jan Schmeisky einen Vortrag zum Thema Die EU-Verordnungen zu CSRD, ESG und Taxonomie - was tun? hält.

Klicken Sie hier, um mehr Informationen zur Veranstaltung zu erhalten und sich anzumelden.

Vortrag Menold Bezler
 

16:15 bis 16:45 Uhr: Die EU-Verordnungen zu CSRD, ESG und Taxonomie - was nun?

  • Jan Schmeisky
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