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Hinweisgeberschutzgesetz kompakt – was Unternehmen und Kommunen für die Umsetzung wissen müssen

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Klicken Sie hier, um alles rund um das neue Hinweisgeberschutzgesetz 2023 zu erfahren.

Hinweisgeberschutzgesetz kompakt – was Unternehmen und Kommunen für die Umsetzung wissen müssen

Am 02. Juni 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Alle Unternehmen und sonstige Organisationseinheiten mit mindestens 250 Beschäftigten sind demnach verpflichtet, ab 02. Juli 2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorzuhalten.
Klicken Sie hier, um die  wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz zu erfahren.

Alle Einzelheiten zur gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeit der Behandlung von Hinweisen, zu den Rückmeldefristen gegenüber Hinweisgebern und zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien stellen wir Ihnen kompakt in einem Online-Seminar am 13. Juni 2023 von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr vor. Zur Anmeldung

Speziell für Meldestellenbeauftragte im Unternehmen bieten wir zwei Online-Schulungstermine an:

oder

  • am 14. September 2023 von 14:00 Uhr bis 15:00 UhrZur Anmeldung
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