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VG Freiburg bestätigt Rahmenvorgabe nach Verpackungsgesetz im Eilverfahren

Fachbeiträge
VG Freiburg bestätigt Rahmenvorgabe nach Verpackungsgesetz im Eilverfahren

Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz erlaubt öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erstmals einseitige Vorgaben an die Dualen System. Sie können durch Verwaltungsakt (sogenannte Rahmenvorgabe) regeln, auf welche Art und Weise und in welcher Häufigkeit Leichtverpackungen gesammelt werden. Dagegen wehren sich die Dualen Systeme vielfach auch durch Eilverfahren, in denen bundesweit erste Entscheidungen von Verwaltungsgerichten vorliegen – bislang mit überwiegendem Erfolg der Systembetreiber.

Menold Bezler war in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg für einen süddeutschen Entsorgungsträger erfolgreich. Gemäß der Rahmenvorgabe soll die Sammlung von Leichtverpackungen ab 2021 im 14-tägigen Rhythmus stattfinden, wobei Bürger Verpackungen zusätzlich auch auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgeben können. Nach Auffassung der Dualen Systeme sei eine so konkrete Vorgabe nicht zulässig und außerdem mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden.

Das VG Freiburg schloss sich im Eilverfahren hingegen der Auffassung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers an. Die Rahmenvorgabe sei nach summarischer Prüfung zulässig und es bestehe auch ein Interesse an ihrer unmittelbaren Umsetzung. Die Entscheidung des VG Freiburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Systembetreiber Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben hat. Dieser wird damit in Kürze seine, soweit bekannt, erste Entscheidung im Zusammenhang mit Rahmenvorgaben nach dem Verpackungsgesetz treffen.

Maßgebliche Entscheidung: VG Freiburg, Beschluss vom 26. August 2020, AZ: 6 K 2648/20

 

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