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Zuschlagskriterien müssen Auftragsbezug haben!

Presse Artikel

ibr-online

Zuschlagskriterien müssen Auftragsbezug haben!

In ihrem Beitrag auf ibr-online erläutert Valeska Pfarr eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.02.2023 – Verg 6/22), die wichtige Maßstäbe für die Auswahl und Bewertung von Zuschlagskriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren setzt.

Das Gericht stellt klar: Der öffentliche Auftraggeber darf zwar grundsätzlich selbst bestimmen, welche Qualität eine Leistung aufweisen soll – Zuschlagskriterien müssen jedoch stets mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Sie dürfen also nicht über das hinausgehen, was in der Leistungsbeschreibung tatsächlich verlangt wird.

Im zugrundeliegenden Fall wurden bei der Vergabe von Serviceleistungen Konzepte u. a. zur Bearbeitung von Bürgeranfragen bewertet. Diese Konzepte mussten dabei eigenständig entwickelt werden, obwohl die eigentliche Leistung im Wesentlichen die Verwendung vorgegebener Textbausteine vorsah. Das ging zu weit, so das OLG Düsseldorf – und stellte damit einen Verstoß gegen § 127 Abs. 3 GWB fest. Zusätzlich lag ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, da dem Bestbieter Informationen zur Verfügung standen, die anderen Bietern fehlten. Bieter sollten grundlegende Bedenken gegen die Zuschlagskriterien unbedingt vor Ablauf der Angebotsfrist rügen, um eine spätere Präklusion im Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.

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