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Wie die Klinikreform Fusionen erleichtert

Zum 1. Januar 2025 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten – ein zentrales Element der umfassenden Krankenhausreform. Es bringt grundlegende Änderungen für die Fusionskontrolle im Kliniksektor mit sich.
Mehr Spielraum für Zusammenschlüsse
Krankenhäuser haben nun deutlich größere Möglichkeiten, sich zusammenzuschließen – selbst dann, wenn ein Zusammenschluss bislang am Kartellrecht gescheitert wäre. Ziel der Reform ist es, die medizinische Versorgungsqualität zu sichern und gleichzeitig Ressourcen effizienter zu nutzen.
Beispiel Heidelberg und Mannheim
Ein aktueller Fall verdeutlicht die Auswirkungen der neuen Rechtslage: Die geplante Fusion der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim war zunächst vom Bundeskartellamt untersagt worden. Nach dem KHVVG kann sie nun jedoch ohne kartellrechtliche Prüfung erfolgen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Dazu zählen etwa:
- eine tatsächliche Zusammenführung von Klinikstrukturen,
- und eine Bestätigung der zuständigen Landesbehörde, dass die Fusion medizinisch notwendig ist.
Wendepunkt für den Klinikmarkt
Die Reform markiert einen Paradigmenwechsel: Weg vom Fokus auf das Wettbewerbsrecht – hin zu versorgungsbezogenen Zielen. Sie eröffnet vielen wirtschaftlich angeschlagenen Kliniken neue Möglichkeiten zur Konsolidierung. Das kann weitreichende Folgen haben: für die Trägervielfalt, die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten sowie für die Qualität der Versorgung insgesamt.