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Wer zahlt, wenn Eltern ihre Kinder zuhause betreuen müssen?
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Dürfen Arbeitnehmer für die Kinderbetreuung zuhause bleiben, wenn Kita oder Schule wegen Corona geschlossen sind? Und müssen Arbeitgeber trotzdem Gehalt zahlen?
- Müssen berufstätige Eltern zur Arbeit kommen – auch wenn die Kita oder Schule ihrer Kinder wegen des Coronavirus geschlossen ist?
- Haben Mitarbeiter, die ihre Kinder betreuen, einen Anspruch auf Bezahlung?
- Dürfen Eltern Kinderkrankengeld und Verdienstausfall-Entschädigung gleichzeitig in Anspruch nehmen?
- Wenn beide Hilfen nicht reichen, um einen coronabedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf abzudecken, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern dann Urlaub gewähren?
- Wenn die Leistungsansprüche aufgebraucht sind und Homeoffice nicht möglich ist: Dürfen Arbeitnehmer ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?
Lesen Sie die Antworten von Frieder Werner auf Impulse. Zum Beitrag