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Weniger Abfall, mehr Recycling: EU sagt Mogelpackungen den Kampf an

Am 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten – mit weitreichenden Auswirkungen auf Hersteller, Händler und Importeure innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle spürbar zu reduzieren, das Recycling zu fördern und die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern.
Mit der Verordnung gilt ab August 2026 unter anderem ein weitreichendes Verbot von sogenannten Mogelpackungen sowie neue Vorschriften zur Wiederverwendbarkeit und zum Mindestrezyklatanteil von Verpackungen. Hersteller müssen künftig eine Konformitätsbewertung vornehmen, Verpackungen eindeutig kennzeichnen und dafür sorgen, dass sämtliche Anforderungen EU-weit eingehalten werden. Besonders Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten sollten frühzeitig klären, welche Rolle sie unter der Verordnung einnehmen und ihre Lieferantenverträge entsprechend anpassen.
Alexander Häcker beleuchtet in seinem Gastbeitrag im Fachmagazin LICHT, welche Pflichten die Verordnung mit sich bringt, welche Übergangsfristen gelten und welche Handlungsschritte Unternehmen jetzt in Angriff nehmen sollten.
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