Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

Wann kann die Stadt Querdenkerdemo verbieten?

Presse Artikel

KOMMUNAL.

Wann kann die Stadt Querdenkerdemo verbieten?

Verena Rösner erläutert im KOMMUNAL-Interview, welche Möglichkeiten Kommunen haben, Querdenker-Demonstrationen in Corona-Zeiten zu verhindern oder zu beenden. Und: Warum die Versammlungsfreiheit ein so hohes Gut ist.

KOMMUNAL: Die Bundesnotbremse erlaubt in der Corona-Pandemie weiterhin Demonstrationen unter Auflagen. Die Kommunen müssen dazu in der Corona-Pandemie vor allem im Zusammenhang mit der „Querdenken-Bewegung“ Entscheidungen treffen. Wie sieht der Handlungsspielraum der Kommunen aus?

Verena Rösner: Klar ist: Ein Komplettverbot von Demonstrationen unterliegt sehr hohen Hürden. Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in unserer Demokratie ein durch die Verfassung geschütztes hohes Gut und dürfen  auch in einer Pandemie nicht ohne triftige Gründe eingeschränkt werden. 

Zum Interview

Zurück