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Wann dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben?
Berufstätige Eltern stellt das Coronavirus vor große Probleme – insbesondere, wenn aufgrund von Infektionsschutz-Bestimmungen Kitas und Schulen schließen und damit die Kinderbetreuung wegbricht. Was bedeutet das für Arbeitgeber? Und was bringt Eltern die neue Kinderkrankengeld-Regelung? Die wichtigsten Fragen und Antworten von Frieder Werner.
- Müssen berufstätige Eltern zur Arbeit kommen – auch wenn die Kita oder Schule ihrer Kinder wegen des Coronavirus geschlossen ist?
- Haben Mitarbeiter, die ihre Kinder betreuen, einen Anspruch auf Bezahlung?
- Dürfen Eltern Kinderkrankengeld und Verdienstausfall-Entschädigung gleichzeitig in Anspruch nehmen?
- Wenn beide Hilfen nicht reichen, um einen coronabedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf abzudecken, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern dann Urlaub gewähren?
- Wenn die Leistungsansprüche aufgebraucht sind und Homeoffice nicht möglich ist: Dürfen Arbeitnehmer ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?
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