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Streit um den Bonus: Zu späte Zielvorgabe kann Beschäftigte zu Schadensersatz berechtigen

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Streit um den Bonus: Zu späte Zielvorgabe kann Beschäftigte zu Schadensersatz berechtigen

Ein typischer Fallstrick bei der Gestaltung von Boni ist der Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvorgabe. Sieht der Arbeitsvertrag einen variablen Vergütungsbestandteil vor, der an die Erreichung bestimmter Ziele im Geschäftsjahr anknüpft, fällt es dem Arbeitgeber oft auf die Füße, wenn er die Vorgabe der Ziele versäumt. Kann der Arbeitnehmer auch dann Schadensersatz fordern, wenn die Zielvorgabe zwar spät, aber noch innerhalb des Bezugszeitraums erfolgt? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktuelles Urteil des LAG Köln. In seinem Gastbeitrag für die Zeitschrift Markt und Mittelstand verschafft Ihnen unser Kollege Dr. Tim Gühring einen Überblick über das Urteil, ordnet es ein und gibt praktische Handlungempfehlungen. 

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