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Unternehmen, die besonderen Wert auf ihren ökologischen Fußabdruck legen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wollen dies natürlich ihren Kunden kommunizieren. Doch unspezifizierte Aussagen wie »klimaneutral«, »umweltbewusst« und »nachhaltig« sind in der Werbung nicht ohne Weiteres statthaft. Unscharfe Formulierungen provozieren das Risiko, wegen Irreführung abgemahnt zu werden. Was erlaubt und was verboten ist, erläutert Julia Schneider im Unternehmermagazin. Zum Beitrag gelangen Sie hier

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