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Scheitern als Chance? Handlungsoptionen bei fehlgeschlagenen Vergaben
Jeder, der mit Ausschreibungen zu tun hat, weiß, dass diese keinen Selbstzweck darstellen. Das Vergaberecht dient der Beschaffung von Leistungen für die Öffentliche Hand. Ziel eines jeden Vergabeverfahrens ist es daher, einen möglichst wirtschaftlichen Auftrag an einen kompetenten Vertragspartner zu erteilen. Doch nicht immer führen Vergabeverfahren zu diesem Erfolg. Aus verschiedensten Gründen kann ein Auftraggeber gezwungen sein, ein Vergabeverfahren aufzuheben. Besteht der Beschaffungsbedarf fort, ist zu prüfen, wie dieser gleichwohl befriedigt werden kann. Lesen Sie den Beitrag von Karsten Kayser hier