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Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Wartezeit als Arbeitszeit?

Wenn ein Feuerwehrmann sich für einen Einsatz bereithalten muss, ist das Arbeit? Und wenn ein Techniker sich nicht allzu weit von der Anlage, die er beaufsichtigen muss, entfernen darf, muss er für die Zeit dann bezahlt werden? Unter Umständen ja, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof. Viel klüger hat er Arbeitgeber und Mitarbeiter damit aber erst einmal nicht gemacht. Warum nicht, beschreibt Ralf-Dietrich Tiesler auf Markt und Mittelstand. 

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