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Reformbedarf – Wie geht „Arbeit von morgen“?

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Reformbedarf – Wie geht „Arbeit von morgen“?

Deutschland hat eine Dekade steten Wirtschaftswachstums erlebt, die Arbeitslosigkeit ist auf ein historisches Tief gesunken. Dennoch stehen Unternehmen wie Arbeitnehmer vor enormen Herausforderungen. Die Digitalisierung sowie der Schwenk zu einer emissionsärmeren Wirtschaft und Lebensweise führen zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen. Eine stagnierende Weltkonjunktur erhöht den Anpassungsdruck. Als Reaktion auf die Transformation des Arbeitsmarktes hat das Bundesarbeitsministerium den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Arbeit von morgen“ vorgelegt. Schon der Titel legt nahe, dass weitere Gesetzesinitiativen folgen können, wie Ralf-Dietrich Tiesler erläutert.

Bei dem Gesetz geht es generell darum, die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, um lebenslanges Lernen, Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern. In Krisensituationen mit erheblichen Folgen für ganze Branchen oder Regionen soll die Bundesregierung kurzfristig Sonderregelungen einführen können. Ein wesentliches Thema dabei: die Kurzarbeit. Durch Verordnung soll bestimmt werden können, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf bis zu 24 Monate zu verlängern und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die Dauer der Kurzarbeit ganz oder teilweise zu erstatten. Der Anteil der Mitarbeiter, die in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein müssen, soll gesenkt werden können.

Das Gesetz soll unmittelbar einen Anreiz setzen, Kurzarbeit für die Weiterbildung der Arbeitnehmer zu nutzen. Wenn die Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert wird und die Arbeitnehmer an einer förderungsfähigen Weiterbildung teilnehmen, soll dem Arbeitgeber die Hälfte seiner Beiträge zur Sozialversicherung erstattet werden.

  • Weiterbildung in einer Transfergesellschaft
  • Transformationszuschuss / Perspektivqualifizierung
  • Rechtsanspruch auf Berufsabschlussförderung

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