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Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern

Presse Artikel

Staatsanzeiger

Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern

Betriebshöfe, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser – eines haben diese kommunalen Gebäude gemein: Sie verfügen über Dachflächen, die für die Stromerzeugung durch Photovoltaik sinnvoll genutzt werden können. Neben der Beschaffung von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung besteht für Kommunen die Möglichkeit, ihre Dachflächen an Dritte zu verpachten mit oder ohne Verpflichtung des PV-Anlagen-Betreibers zur Abgabe des erzeugten Stroms an die Kommune.

  • Beschaffung für Eigennutzung
  • Was sagt das Leistungsverzeichnis?
  • Reine Verpachtung kommunaler Dachflächen
  • Sonderfall: Verpflichtung zur Abgabe von Strom an Kommune

Welche Vorhaben ausschreibungspflichtig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag von Florian Krumenaker.

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