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Neue Pflichten: Was Stiftungen zum Stiftungsregister wissen müssen

Presse Artikel

private banking magazin

Neue Pflichten: Was Stiftungen zum Stiftungsregister wissen müssen

Ab Januar kommenden Jahres erweitert ein neues Stiftungsregister die bisherigen Registerpflichten für Stiftungen. Erfasst werden darin alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts – auch unternehmensverbundene und Familienstiftungen. Die Vorstände der betroffenen Stiftungen sind verpflichtet, die notwendigen Anmeldungen „unverzüglich“ vorzunehmen.

Das Stiftungsregister wird öffentlich zugänglich sein. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Einschränkung der Einsichtnahme beantragt werden. Verantwortliche sollten daher frühzeitig prüfen, ob ein solcher Antrag sinnvoll ist und welche Unterlagen meldepflichtig sind.

In ihrem Gastbeitrag im private banking magazin erläutern Dr. Metin Konu und Christian Bischoff die neuen Anforderungen und gehen dabei auf folgende Punkte ein:

  • Was ist das Stiftungsregister?
  • Was muss durch wen gemeldet werden?
  • Was gilt für Stiftungsvermögen und Wertangaben?
  • Wann kann die Einsichtnahme begrenzt werden?
  • Was ist für Stiftungen jetzt zu tun?

Klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag zu lesen.

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