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Nach dem Urteil des BVerwG: Zahlreiche Bebauungspläne stehen auf dem Prüfstand

Presse Artikel

KOMMUNAL.

Nach dem Urteil des BVerwG: Zahlreiche Bebauungspläne stehen auf dem Prüfstand

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte überraschend entschieden, dass beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleine Freiflächen im Außenbereich rechtswidrig sind. Kommunen können laufende Verfahren im Außenbereich nicht wie bisher ohne Umweltprüfung weiterbetreiben, sondern müssen sie in ein Regelverfahren überführen. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor. Daraus ergeben sich klare Ansätze, wie Kommunen mit bereits begonnenen Projekten verfahren müssen. Sind Bebauungspläne schon in Kraft getreten, muss vor Ablauf der Jahresfrist mit Verfahrensrügen und der Unwirksamkeit des Plans gerechnet werden.

Was den Kommunen zu raten ist, erläutern Verena Rösner und Alexander Häcker in einem Gastbeitrag für KOMMUNAL. Sie gehen dabei auf die folgenden Punkte ein und ziehen abschließend ein Fazit: 

  • Gericht sieht Verstoß gegen EU-Recht
  • Laufende Verfahren
  • Vor weniger als einem Jahr abgeschlossene Verfahren
  • Ältere, bislang nicht gerügte Verfahren

Den vollständigen Gastbeitrag lesen Sie in KOMMUNAL.

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