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Mogelverpackungen sind auch online nicht erlaubt

Presse Artikel

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Mogelverpackungen sind auch online nicht erlaubt

Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinem Urteil zur Waschgel-Tube den Verbraucherschutz.

Alles wird teurer. Und Preiserhöhungen sind nicht gerade verkaufsfördernd. Um bei steigendem Margendruck psychologische Preisschwellen nicht zu überschreiten, behalten manche Hersteller zwar den Preis ihrer Produkte bei. Dafür verringern sie jedoch die Inhaltsmenge („Shrinkflation“) oder sparen bei der Qualität der Inhaltsstoffe („Skimpflation“). Im Gastbeitrag in der FAZ geht Julia Schneider, Partnerin im Gewerblichen Rechtsschutz auf die rechtlichen Vorgaben solcher verdeckten Preiserhöhungen ein. Sie erläutert die Grenzen bei sogenannten “Mogelpackungen” und stellt die Entscheidung des Landgericht Hamburg zu einer Margarineverpackung mit geringerer Füllmenge vor. Außerdem bespricht sie die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs, bei der es darum geht, ob bei der Verpackung eines Waschgels im Onlineverkauf eine Irreführung über die relative Füllmenge vorliege. 

Zum gesamten Beitrag in der FAZ zu Mogelverpackungen

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