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Meldestelle für Whistleblower – das müssen Unternehmen dazu wissen

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Meldestelle für Whistleblower – das müssen Unternehmen dazu wissen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen ab sofort eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorhalten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch Zeit bis zum 17. Dezember 2023
 

  • Wie muss eine interne Meldestelle aussehen?
  • Für wen muss die interne Meldestelle erreichbar sein?
  • Reicht es, wenn ich als Unternehmen eine E-Mail-Adresse als „Meldekanal“ angebe?
  • Wie sieht es mit anonymen Hinweisen aus?
  • Können Unternehmen die Meldestelle auslagern?
  • Dürfen sich Hinweisgeber auch gleich an die Öffentlichkeit wenden?
  • Wer darf sehen, was bei der Meldestelle eingeht?
  • Was passiert, wenn ein Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern bis heute noch keine Meldestelle eingerichtet hat?
  • Was droht, wenn Unternehmen gegen ihre Pflichten rund um die Meldestelle verstoßen?
     

Die Fragen rund um Meldestellen für Hinweisgeberbeantwortet Jochen Bernhard im Magazin Markt und Mittelstand.

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