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Legierungszuschläge werden Automobilherstellern zum Verhängnis

Presse Artikel

Stahl und Eisen

Legierungszuschläge werden Automobilherstellern zum Verhängnis

Wegen verbotener Absprachen beim Einkauf von Langstahl hat das Bundeskartellamt gegen die Automobilhersteller Daimler und Volkswagen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Mio. Euro verhängt. Die Entscheidung zeigt, das Amt nimmt nicht mehr nur die Anbieter, sondern vermehrt auch die Abnehmerseite in den Blick.

Preisabsprachen sind verboten. Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für Abnehmer. Aber was ist mit Zuschlägen? Teuerungszuschläge wie beispielsweise Legierungszuschläge im Stahlsektor sind im Grundsatz öffentlich zugängliche Informationen. Kann es darüber also verbotene Verhaltensabstimmungen der Abnehmer geben. Durch die Brille des Wettbewerbsrechts betrachtet schon, wie die Mitte November verhängten Bußgelder gegen drei deutsche Automobilkonzerne zeigen.

  • Verbotene Absprachen der Hersteller ...
  • ... und der Abnehmer
  • Frei zugängliche Informationen?
  • Strenge Beurteilung für freien Wettbewerb
  • Offene Verfahren
  • Weiterhin Sensibilisierung notwendig

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